Pichler Rechtsanwalt · Erbrecht

Wie lange kann ich meinen Pflichtteil noch fordern?

Erbrechtsprozesse in Wien und in ganz Österreich.

Nicht unbegrenzt. Pflichtteilsansprüche verjähren, und die Frist läuft unabhängig davon, wie lange sich das Verlassenschaftsverfahren zieht. Wer wartet, bis alles geklärt ist, wartet unter Umständen zu lange.

Die kurze Antwort

Ihr Anspruch entsteht mit dem Todesfall — und ab da läuft die Zeit. Das Verlassenschaftsverfahren hält sie nicht an. Bei Erbfällen aus der Zeit vor 2017 kommt hinzu, dass sich erst über eine Übergangsregelung klären lässt, welche Frist überhaupt gilt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen etwas zusteht, ist das der Grund, nicht zuzuwarten.

Der Fall

Ein Mann starb 2012. Wenige Tage vor seinem Tod hatte er ein Testament errichtet, in dem er seine Kinder und seine Ehefrau zu je einem Drittel einsetzte. Zugleich gründete er eine Privatstiftung und widmete ihr Vermögen.

Das Testament enthielt eine Klausel, die den Erben ihren Erbteil entziehen sollte, falls sie die Übertragungen an die Stiftung anfechten oder Ergänzungsforderungen stellen. Es folgten ein Kurator für die damals minderjährigen Kinder und ein jahrelanges Verfahren gegen die Stiftung. Als die hier strittigen Ansprüche schließlich geltend gemacht wurden, wandte die Gegenseite Verjährung ein.

Was das Gericht gesagt hat

Der Oberste Gerichtshof bestätigte im Dezember 2025 die zweistufige Prüfung der Vorinstanzen. Zunächst war zu klären, ob der Anspruch zum Stichtag 1. 1. 2017 nach dem damals geltenden Recht schon verjährt war. War er es nicht, gelten die Fristen in der Fassung der Erbrechtsreform 2015.

Im konkreten Fall war zum Stichtag noch keine Verjährung eingetreten — die Klage kam also nicht zu spät.

Was das für Sie heißt

  • Warten Sie nicht auf das Ende des Verfahrens. Die Frist läuft unabhängig davon. Verlassenschaftsverfahren können sich über Jahre ziehen.
  • Bei älteren Erbfällen lohnt die Prüfung besonders. Ob und welche Frist gilt, hängt an einer Übergangsbestimmung — pauschale Auskünfte führen hier regelmäßig in die Irre.
  • Klauseln, die Ihnen mit dem Verlust des Erbteils drohen, wenn Sie Ansprüche geltend machen, sind kein Grund, es nicht zu tun. Ob sie überhaupt wirken, ist selbst eine Rechtsfrage.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Frist?

Der Anspruch entsteht mit dem Tod. Für den Beginn kommt es außerdem darauf an, ab wann Sie von Anspruch und Anspruchsgegner wussten — das ist im Einzelfall zu klären.

Der Erbfall liegt zwanzig Jahre zurück. Ist alles verloren?

Nicht zwingend. Gerade bei alten Fällen entscheidet die Übergangsregelung. Eine Prüfung kostet wenig und schafft Klarheit.

Hemmt eine Verhandlung mit den Erben die Frist?

Verhandlungen können sich auf den Fristenlauf auswirken. Verlassen Sie sich aber nicht darauf — halten Sie fest, was wann besprochen wurde. Mehr zum Pflichtteil →

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Fundstelle: OGH 18.12.2025, 2 Ob 161/25b (§§ 1487, 1487a, 1503 Abs 7 Z 9 ABGB) — Entscheidung im RIS