Ein Testament ist keine unantastbare Urkunde. Es kann an der Form scheitern, an der Testierfähigkeit der verstorbenen Person oder daran, dass jemand nachgeholfen hat. Wir prüfen, ob eine Anfechtung Aussicht hat — und sagen es Ihnen offen, wenn nicht.
Wann ein Testament ungültig ist
Das Gesetz stellt an Testamente strenge Formvorschriften, und daran scheitern in der Praxis die meisten Urkunden. Ein eigenhändiges Testament muss zur Gänze mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Text erfüllt das nicht.
Ein fremdhändiges Testament — also eines, das jemand anderer geschrieben oder das die verstorbene Person selbst getippt hat — verlangt Zeugen. Diese müssen gleichzeitig anwesend sein, die Urkunde unterschreiben und dabei einen eigenhändigen Zusatz anbringen, der auf ihre Zeugeneigenschaft hinweist. Fehlt dieser Zusatz oder waren die Zeugen nicht gleichzeitig zugegen, ist die Verfügung angreifbar.
Hinzu kommt die Bekräftigung: Wer das Testament errichtet, muss vor den Zeugen ausdrücklich erklären, dass die Urkunde sein letzter Wille ist. Der Oberste Gerichtshof hat dazu wiederholt entschieden — auch in Fällen, in denen alles andere formell in Ordnung schien.
Anfechtungsgründe jenseits der Form
Selbst ein formell einwandfreies Testament kann fallen:
- Testierunfähigkeit. Wer im Zeitpunkt der Errichtung nicht in der Lage war, Bedeutung und Folgen seiner Verfügung zu erfassen, konnte kein wirksames Testament errichten. Demenz, schwere Erkrankung oder starke Medikation sind typische Anlässe für diese Prüfung.
- Irrtum. Hat sich die verstorbene Person über einen wesentlichen Umstand geirrt — etwa über den Tod eines Kindes oder über das Verhalten einer bedachten Person — kann die Verfügung angefochten werden.
- List und Drohung. Wurde jemand getäuscht oder unter Druck gesetzt, ist die Verfügung unwirksam. Umgangssprachlich heißt das Erbschleicherei; juristisch geht es um konkrete Einwirkung auf die Willensbildung.
Wie sich Testierunfähigkeit beweisen lässt
Das ist der schwierigste Teil. Die verstorbene Person kann nicht mehr befragt werden, und die Beweislast liegt bei dem, der die Unfähigkeit behauptet. Tragfähig sind in der Praxis: Krankengeschichte und Pflegedokumentation, Befunde aus dem fraglichen Zeitraum, Aussagen von behandelnden Ärzten und Pflegepersonal, sowie ein gerichtliches Sachverständigengutachten.
Wir sichern diese Unterlagen früh — auch deshalb, weil Krankenanstalten Dokumentation nicht unbegrenzt aufbewahren und Erinnerungen verblassen.
Was passiert, wenn die Anfechtung gelingt
Fällt ein Testament, tritt die davor gültige Verfügung an seine Stelle. Gibt es keine, greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann für Sie mehr bedeuten als der bloße Pflichtteil — nämlich eine echte Erbenstellung mit Anteil am Nachlassvermögen statt eines Geldanspruchs. Deshalb lohnt der Vergleich beider Wege, bevor man sich für einen entscheidet.
Führt die Anfechtung nicht zum Ziel, bleibt Pflichtteilsberechtigten ihr Anspruch erhalten. Diese zweite Linie sollte von Anfang an mitgedacht werden. Mehr zum Pflichtteilsstreit →
Behaupten die Erben eine Enterbung, ist gesondert zu prüfen, ob sie hält. Wie das Verfahren rund um die Urkunde abläuft, steht unter Verlassenschaftsverfahren.
Entscheidungen zu diesem Thema
- Muss bei einem handgeschriebenen Testament jede Seite unterschrieben sein?
Nein — die Unterschrift am Ende genügt - Macht ein Fehler bei den Zeugen das Testament ungültig?
Nicht jeder; es kommt auf die Identifizierbarkeit an
Alle Entscheidungen im Überblick →
Häufige Fragen
Wie lange kann man ein Testament anfechten?
Das hängt davon ab, worauf die Anfechtung gestützt wird und in welcher Verfahrenslage Sie sich befinden. Solange das Verlassenschaftsverfahren läuft, werden widersprechende Erbantrittserklärungen dort behandelt; danach geht es um Klagsfristen. Warten Sie nicht ab: Wer erst nach der Einantwortung tätig wird, hat es deutlich schwerer.
Kann man ein notarielles Testament anfechten?
Ja. Die Mitwirkung eines Notars beseitigt Formfehler weitgehend, sagt aber nichts über die Testierfähigkeit oder über Druck von außen. Anfechtungen notarieller Testamente stützen sich deshalb meist auf den Gesundheitszustand der verstorbenen Person.
Was kostet eine Testamentsanfechtung?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, also nach dem, worum gestritten wird. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage. Wir sagen Ihnen vorab, ob sich das Verfahren wirtschaftlich rechnet.
Ich vermute Erbschleicherei — was kann ich tun?
Sammeln Sie, was greifbar ist: Zeitpunkt der Testamentserrichtung, wer in dieser Zeit Zugang zu ihr hatte, ärztliche Unterlagen, Kontobewegungen. Lassen Sie den Fall prüfen, bevor Unterlagen verloren gehen.