Pichler Rechtsanwalt · Erbrecht

GmbH-Anteil zum Nachlass: Nachtragsabhandlung

Erbrechtsprozesse in Wien und in ganz Österreich.

Nachtragsabhandlung trotz abgeschlossener Verlassenschaft: Wann ein GmbH-Anteil wieder wichtig wird

Eine Verlassenschaft kann Jahre später erneut geöffnet werden, wenn sich ein bisher nicht berücksichtigter Vermögenswert zeigt. Dafür muss noch nicht endgültig bewiesen sein, wem dieser Vermögenswert gehört. Es kann genügen, dass seine Zugehörigkeit zum Nachlass glaubhaft gemacht wird.

Ein GmbH-Anteil sorgt nach dem Tod erneut für Streit

Ein Mann verstarb im Jahr 2012. Er hinterließ seine Witwe, zwei Söhne und eine Tochter. In seinem Testament hatte er seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Der überschuldete Nachlass wurde ihr an Zahlungs statt überlassen.

Jahre später schenkte die Witwe ihr Erbrecht an die gemeinsame Tochter. Danach kam die Frage auf, ob ein Geschäftsanteil an einer GmbH tatsächlich wirksam auf eine Privatstiftung übertragen worden war oder weiterhin zum Nachlass gehörte.

Die Übertragung war von einem Notar beurkundet worden, der zugleich dem Vorstand jener Privatstiftung angehörte, die den Geschäftsanteil erhalten sollte. Die Tochter und die beiden Söhne gaben daraufhin bedingte Erbantrittserklärungen ab. Eine bedingte Erbantrittserklärung beschränkt die Haftung des Erben grundsätzlich auf den Wert des Nachlasses, der nach dem Inventar festgestellt wird.

Über die Erbfolge konnten sich die Beteiligten nicht einigen. Die Tochter beantragte deshalb eine Nachtragsabhandlung. Das Bezirksgericht Graz-Ost wies den Antrag ab. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz bestätigte diese Entscheidung.

Was eine Nachtragsabhandlung nachträglich ermöglicht

§ 183 AußStrG regelt, wie mit Vermögen umzugehen ist, das erst nach der bisherigen Verlassenschaftsabhandlung hervorkommt. Wird ein solcher Vermögenswert glaubhaft gemacht, muss geprüft werden, ob die Verlassenschaft ergänzt oder die Erbfolge neu beurteilt werden muss.

Die Nachtragsabhandlung ist kein Verfahren, in dem bereits zu Beginn endgültig feststehen muss, wem der fragliche Vermögenswert gehört. Die antragstellende Person muss vielmehr nachvollziehbar bescheinigen, dass der Vermögenswert möglicherweise zum Nachlass gehört.

Eine Bescheinigung ist weniger als ein endgültiger Beweis. Geeignete Urkunden, Verträge, Firmenbuchunterlagen oder nachvollziehbare rechtliche Argumente können ausreichen, damit das Gericht die ergänzte Vermögenslage näher untersucht.

Warum der Notar als Organ der Stiftung eine Rolle spielte

Für die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils ist ein gültiger Notariatsakt erforderlich. Ein Notariatsakt ist eine von einem Notar in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufgenommene Urkunde.

Nach der im Jahr 2012 geltenden Fassung der Notariatsordnung durfte ein Notar keine Urkunde aufnehmen, wenn er selbst an der Angelegenheit beteiligt war. Nach der vom Obersten Gerichtshof herangezogenen Rechtsprechung kann eine solche Beteiligung auch vorliegen, wenn der Notar Organ einer juristischen Person ist, die an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist.

Der beurkundende Notar war zugleich Mitglied des Vorstands der Privatstiftung, die den GmbH-Anteil erhalten sollte. Deshalb hielt der Oberste Gerichtshof zumindest für glaubhaft gemacht, dass die Übertragung formunwirksam sein könnte.

Ob der mögliche Formmangel später geheilt wurde oder die Übertragung aus einem anderen Grund dennoch wirksam war, musste in diesem Verfahrensstadium noch nicht abschließend geklärt werden. Entscheidend war zunächst nur, dass die Zugehörigkeit des Geschäftsanteils zum Nachlass nicht von vornherein ausgeschlossen werden konnte.

Der OGH hob beide Entscheidungen auf

Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Tochter statt. In seiner Entscheidung OGH vom 21.02.2023, 2 Ob 242/22k, hob er die Beschlüsse des Bezirksgerichts Graz-Ost und des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz auf.

Der OGH verwies die Sache an das Bezirksgericht Graz-Ost zurück. Dieses muss das Verfahren über das nachträglich hervorgekommene Vermögen und die Erbfolge neu behandeln. Die Vorinstanzen hatten nach Ansicht des OGH die Anforderungen an die Glaubhaftmachung überspannt.

Der OGH entschied damit noch nicht endgültig, dass der GmbH-Anteil zum Nachlass gehört. Ebenso legte er noch keine Erbquoten fest und sprach keinen Geldbetrag zu. Seine Aussage war auf die verfahrensrechtliche Frage beschränkt: Die vorgetragenen Umstände reichten aus, um eine Nachtragsabhandlung nicht von vornherein abzulehnen.

Welche Rechtslage für den Todesfall aus 2012 gilt

Der Erblasser verstarb im Jahr 2012. Deshalb ist für die übrige Erbrechtslage das damals geltende Recht maßgeblich. Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 gilt grundsätzlich für Todesfälle ab dem 1. Jänner 2017 und darf auf diesen Todesfall nicht wie aktuelles Recht angewendet werden.

Auch die Wirksamkeit des Notariatsakts beurteilt sich nach der Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Errichtung. Für die Form letztwilliger Verfügungen gilt ebenfalls grundsätzlich der Errichtungszeitpunkt. Im vorliegenden Fall ging es allerdings nicht um die Form des Testaments, sondern um die Wirksamkeit der Übertragung des GmbH-Geschäftsanteils.

Was Betroffene aus der Entscheidung mitnehmen können

  • Wenn Sie nach Abschluss der Verlassenschaft ein Konto, eine Beteiligung oder eine Liegenschaft entdecken: Sammeln Sie Unterlagen, aus denen sich die mögliche Zugehörigkeit zum Nachlass ergibt. Eine Nachtragsabhandlung setzt nicht zwingend voraus, dass das Eigentum bereits endgültig geklärt ist.
  • Wenn Sie an der Wirksamkeit einer Übertragung zweifeln: Prüfen Sie den Vertrag, die vorgeschriebene Form und die Rollen aller beteiligten Personen. Ein möglicher Interessenkonflikt des beurkundenden Notars kann für die Wirksamkeit bedeutsam sein.
  • Wenn mehrere Erben unterschiedliche Interessen verfolgen: Bedingte Erbantrittserklärungen und eine ungeklärte Erbfolge können die weitere Abwicklung erschweren. Das Verlassenschaftsgericht muss dann prüfen, welche ergänzenden Schritte erforderlich sind.
  • Wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind: Ein später hervorgekommener Vermögenswert kann die Berechnungsgrundlage des Nachlasses verändern. Ob daraus tatsächlich ein höherer Pflichtteil folgt, hängt von der gesamten Erb- und Vermögenssituation ab.

Was bedeutet das für Betroffene in Wien?

Der Fall stammt aus der Steiermark. Die Grundsätze des OGH gelten österreichweit und damit auch in Wien. Das Verlassenschaftsverfahren führt das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte; die Abwicklung übernimmt ein Notar als Gerichtskommissär, bei dem auch Erbantrittserklärungen abgegeben werden.

Streitige Klagen, etwa Pflichtteilsklagen, gehen je nach Streitwert an ein Bezirksgericht oder an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

Häufige Fragen zur Nachtragsabhandlung

Wann kann eine Nachtragsabhandlung beantragt werden?

Sie kommt in Betracht, wenn nach der bisherigen Abhandlung ein Vermögenswert oder eine rechtlich relevante Position des Nachlasses hervorkommt. Dazu können etwa Unternehmensbeteiligungen, Liegenschaften, Bankguthaben oder Rückforderungsansprüche gehören. Die Zugehörigkeit zum Nachlass muss zunächst nicht endgültig bewiesen werden. Sie muss aber durch geeignete Unterlagen und Argumente glaubhaft gemacht werden.

Muss das Eigentum am Vermögenswert bereits feststehen?

Nein. Für die Einleitung oder weitere Behandlung einer Nachtragsabhandlung kann es ausreichen, dass der Vermögenswert möglicherweise zum Nachlass gehört. Die endgültige Eigentumsfrage kann im weiteren Verfahren geprüft werden. Der OGH hat gerade diese niedrigere Schwelle der Glaubhaftmachung betont.

Was gilt, wenn ein Notar zugleich Organ einer Vertragspartei war?

Dann sollte geprüft werden, ob ein gesetzlicher Ausschlussgrund oder ein relevanter Interessenkonflikt vorlag. Bei einem formpflichtigen Rechtsgeschäft kann dies die Wirksamkeit der Urkunde berühren. Im Fall 2 Ob 242/22k war diese Konstellation ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zugehörigkeit des GmbH-Anteils zum Nachlass als ausreichend bescheinigt angesehen wurde. Ob die Übertragung letztlich unwirksam war, blieb aber noch offen.

Welches Gericht ist in Wien zuständig, wenn nach der Einantwortung Vermögen auftaucht?

Für das Verlassenschaftsverfahren ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Abwicklung erfolgt durch den vom Gericht bestellten Gerichtskommissär. Bei einer streitigen Pflichtteils- oder Eigentumsklage richtet sich die Zuständigkeit nach dem Streitwert und liegt entweder bei einem Bezirksgericht oder beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Erbrecht und Verlassenschaft

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Verlassenschaftsverfahren, bei Pflichtteilsansprüchen, Testamentsanfechtungen und bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

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