Pichler Rechtsanwalt · Erbrecht

Pflegevermächtnis in den letzten drei Jahren: OGH-Fall

Erbrechtsprozesse in Wien und in ganz Österreich.

Pflege für den Vater, Streit unter Schwestern: Wann gibt es Geld für Betreuungsleistungen?

Wer einen Elternteil über Jahre pflegt, erhält dafür nicht automatisch eine finanzielle Abgeltung. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023: Eine Schwester verlangte von der anderen Ersatz für Pflegeleistungen. Ihre Gegenforderung für frühere Betreuung wurde jedoch zur Gänze abgewiesen.

Die Pflege begann gemeinsam – später blieb eine Schwester allein zurück

Der Vater der beiden Schwestern wurde zunächst von seinen Töchtern abwechselnd betreut und gepflegt. Ab Ende September 2013 übernahm die Klägerin die Pflege allein. Die Beklagte erbrachte danach keine weiteren Pflegeleistungen für den Vater.

Nach dem Tod des Vaters am 15. Februar 2017 wurde der Nachlass den beiden Schwestern je zur Hälfte eingeantwortet. Die Einantwortung beendet das Verlassenschaftsverfahren und verschafft den Erben die Erbenstellung.

Die Klägerin verlangte von ihrer Schwester 68.830 EUR für Pflege- und Betreuungsleistungen. Sie begehrte dabei Ersatz für die Hälfte ihrer Pflegeleistungen. Die Beklagte stellte dem eine Gegenforderung von 30.333 EUR entgegen. Sie wollte damit die Hälfte ihrer eigenen früheren Betreuungsleistungen berücksichtigt wissen.

Beide Schwestern hatten den Vater aus familiärer Verbundenheit unterstützt. Eine konkrete Gegenleistung war nicht vereinbart worden. Auch hatte keine der beiden Schwestern eine bestimmte spätere Gegenleistung erwartet. Der Vater nahm die Pflegeleistungen seiner Tochter laufend an und wollte nicht in ein Pflegeheim übersiedeln.

Warum das Pflegevermächtnis hier nicht weiterhalf

Das Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB ist ein gesetzlicher Anspruch für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen naher Angehöriger. Die Vorschrift setzt unter anderem voraus, dass die pflegebedürftige Person in den letzten drei Jahren vor ihrem Tod in einem bestimmten Ausmaß unterstützt wurde.

Das Pflegevermächtnis wurde durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 eingeführt. Es gilt für Todesfälle ab dem 1. Jänner 2017. Da der Vater am 15. Februar 2017 starb, war grundsätzlich das nach dem ErbRÄG 2015 geltende Recht anzuwenden.

Die Beklagte hatte ihren Vater allerdings nur bis Ende September 2013 gepflegt. Zwischen dem Ende ihrer Pflege und dem Tod des Vaters lagen somit mehr als drei Jahre. Ihre früheren Leistungen konnten deshalb nicht als Pflegevermächtnis geltend gemacht werden.

Entscheidend war nicht, ob die Betreuung wertvoll oder für den Vater nützlich gewesen war. Maßgeblich war vielmehr, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt waren. Die zeitliche Nähe zum Tod spielt beim Pflegevermächtnis eine zentrale Rolle.

Familiäre Hilfe ist nicht automatisch eine spätere Geldforderung

Die Beklagte konnte ihre Forderung auch nicht auf allgemeine bereicherungsrechtliche Grundsätze stützen. Nach der älteren Rechtsprechung konnte Pflege unter bestimmten Umständen zu einem Ersatzanspruch führen, wenn sie in der erkennbaren Erwartung einer späteren Gegenleistung erbracht wurde.

Eine solche Erwartung kann etwa vorliegen, wenn eine pflegende Person davon ausgeht, später durch eine letztwillige Verfügung oder eine andere konkrete Zuwendung bedacht zu werden. Dafür muss aber tatsächlich festgestellt werden können, dass eine solche Gegenleistung erwartet wurde und diese Erwartung enttäuscht worden ist.

Im Verfahren stand hingegen fest, dass die Beklagte aus Liebe, familiärer und sittlicher Verpflichtung sowie zur Unterstützung ihres Vaters gehandelt hatte. Eine konkrete Gegenleistung hatte sie gerade nicht erwartet. Damit fehlte eine wesentliche Voraussetzung für einen Ersatzanspruch aus Bereicherung.

Auch die Geschäftsführung ohne Auftrag führte nicht zum Ziel

Die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag betreffen Fälle, in denen jemand ohne Auftrag in den Aufgabenbereich einer anderen Person eingreift und deren Angelegenheiten besorgt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann daraus ein Anspruch auf Ersatz entstehen.

Die Vorinstanzen, das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und das Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, hatten die Gegenforderung der Beklagten teilweise anerkannt. Sie stützten diese Beurteilung auf die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag.

Der Oberste Gerichtshof hielt diese Begründung nicht aufrecht. Der Vater nahm die Pflegeleistungen seiner Tochter laufend an und war mit der Betreuung zumindest stillschweigend einverstanden. Die Beklagte hatte sich daher nicht eigenmächtig in die Angelegenheiten ihres Vaters eingemischt.

Der OGH gab der außerordentlichen Revision in der Sache statt und änderte die Urteile der Vorinstanzen ab. In seiner Entscheidung vom OGH vom 17.01.2023, 2 Ob 217/22h verneinte er die Gegenforderung von 30.333 EUR zur Gänze. Dadurch erhöhte sich der Zahlungsanspruch der Klägerin auf 33.367 EUR samt Zinsen. Eine Zurückverweisung an ein anderes Gericht erfolgte nicht.

Die Entscheidung zeigt damit eine wichtige Grenze: Dass Pflege umfangreich, aufwendig und für den betreuten Elternteil objektiv nützlich war, begründet allein noch keinen Zahlungsanspruch. Wird die Hilfe im familiären Einvernehmen erbracht und von der pflegebedürftigen Person angenommen, liegt nicht ohne Weiteres eine Geschäftsführung ohne Auftrag vor.

Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene in Wien?

Der Fall stammt aus der Steiermark. Die Grundsätze des OGH gelten jedoch österreichweit und damit auch in Wien. Wer einen Elternteil pflegt, sollte deshalb früh prüfen, ob ein Pflegevermächtnis möglich ist oder ob eine ausdrückliche Vereinbarung über eine Vergütung getroffen werden kann.

Das Verlassenschaftsverfahren führt das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Abwicklung übernimmt ein Notar als Gerichtskommissär; bei ihm können auch Erbantrittserklärungen abgegeben werden. Streitige Klagen, etwa Pflichtteilsklagen oder Zahlungsbegehren im Zusammenhang mit Pflegeleistungen, gehören je nach Streitwert vor ein Bezirksgericht oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

Wenn Sie gerade Pflegeleistungen dokumentieren oder geltend machen wollen

  • Wenn Sie einen Elternteil betreuen: Halten Sie Pflegezeiten, Tätigkeiten, Auslagen und besondere Belastungen möglichst laufend fest. Rechnungen, Zahlungsbelege und relevante Nachrichten können später eine wichtige Grundlage bilden.
  • Wenn eine finanzielle Abgeltung gewollt ist: Eine klare schriftliche Vereinbarung mit dem betreuten Elternteil kann Unsicherheiten verringern. Darin können Umfang, Vergütung und Kostenersatz geregelt werden.
  • Wenn ein Testament errichtet werden soll: Besondere Pflege- und Betreuungsleistungen können in einer letztwilligen Verfügung ausdrücklich berücksichtigt werden. Das ersetzt keine Prüfung der konkreten Form und des übrigen Pflichtteilsrechts.
  • Wenn bereits ein Streit unter Geschwistern besteht: Entscheidend sind unter anderem der Todeszeitpunkt, der Zeitraum der Pflege, eine allfällige Erwartung einer Gegenleistung und die konkreten Feststellungen im Verfahren.

Häufige Fragen zum Pflegevermächtnis und zur Pflege durch Angehörige

Bekomme ich automatisch Geld, wenn ich meine Mutter oder meinen Vater pflege?

Nein. Familiäre Pflege begründet nicht automatisch einen Zahlungsanspruch. Ein Pflegevermächtnis kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Daneben können ausdrückliche Vereinbarungen oder besondere Umstände eine Rolle spielen.

Wie lange vor dem Tod muss die Pflege für ein Pflegevermächtnis erfolgt sein?

Das Pflegevermächtnis setzt grundsätzlich Pflege oder Betreuung in den letzten drei Jahren vor dem Tod voraus. Leistungen, die ausschließlich länger zurückliegen, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Zusätzlich müssen auch die übrigen gesetzlichen Anforderungen geprüft werden.

Kann ich frühere Pflegeleistungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag abrechnen?

Das ist nicht automatisch möglich. Geschäftsführung ohne Auftrag setzt voraus, dass jemand ohne Auftrag in den Aufgabenbereich einer anderen Person eingreift. Wenn der betreute Elternteil die Pflege laufend annimmt und mit ihr einverstanden ist, fehlt diese Voraussetzung regelmäßig.

Welches Gericht ist in Wien zuständig, wenn Geschwister wegen Pflegeleistungen streiten?

Das Verlassenschaftsverfahren selbst führt das zuständige Bezirksgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Die Abwicklung erfolgt durch einen Notar als Gerichtskommissär. Für eine streitige Zahlungsklage ist je nach Streitwert ein Bezirksgericht oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zuständig.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Erbrecht und Verlassenschaft

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Verlassenschaftsverfahren, bei Pflichtteilsansprüchen, Testamentsanfechtungen und bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

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Pflegevermächtnis in den letzten drei Jahren