Pichler Rechtsanwalt · Erbrecht

Pflichtteilsverzicht der Mutter: Enkel als Erben?

Erbrechtsprozesse in Wien und in ganz Österreich.

Kann ein Pflichtteilsverzicht der Mutter den Enkelkindern helfen?

Eine Tochter verzichtet zu Lebzeiten ihrer Mutter auf den Pflichtteil. In der Vereinbarung steht jedoch ausdrücklich, dass ihre eigenen Kinder davon nicht betroffen sein sollen. Nach dem Tod der Großmutter verlangt eine Enkelin Auskunft über Schenkungen und weiteres Vermögen. Muss sie warten, bis ihre Mutter selbst verstorben ist?

Eine Familie, zwei Generationen und ein besonderer Verzicht

Die im Jahr 2020 verstorbene Erblasserin hinterließ zwei Söhne und eine Tochter. In ihrem Testament setzte sie die Kinder eines ihrer Söhne als Erben ein. Die Tochter hatte bereits Jahre zuvor auf ihren Pflichtteil verzichtet. Der Verzicht sollte nach der Vereinbarung aber ausdrücklich nicht für ihre eigenen Kinder gelten.

Nach dem Tod der Erblasserin verlangte eine Enkelin gemeinsam mit Ansprüchen, die ihr von ihren Geschwistern abgetreten worden waren, zunächst Auskunft. Sie wollte klären, welche Schenkungen erfolgt waren und welches Vermögen zum Nachlass gehörte. Einen bestimmten Pflichtteilsbetrag verlangte sie in diesem ersten Schritt noch nicht.

Die beklagte Verlassenschaft wandte ein, die Enkelin sei überhaupt nicht pflichtteilsberechtigt. Ihre Mutter – also die Tochter der Erblasserin – lebe noch. Bei einer normalen gesetzlichen Erbfolge würde daher die Mutter und nicht die Enkelin an die Reihe kommen.

Das Bezirksgericht Salzburg wies die Klage ab. Das Landesgericht Salzburg als Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs der Verlassenschaft keine Folge. Damit blieb die Aufhebung des Ersturteils bestehen; das Verfahren muss vor dem Erstgericht fortgesetzt werden.

Warum der Pflichtteilsverzicht der Mutter entscheidend war

Das Pflichtteilsrecht unterscheidet zwischen einer abstrakten und einer konkreten Pflichtteilsberechtigung. Abstrakt pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich die Nachkommen der verstorbenen Person. Konkret pflichtteilsberechtigt ist aber nur, wer bei einer gedachten gesetzlichen Erbfolge tatsächlich zum Zug käme und nicht wirksam auf den Pflichtteil verzichtet hat.

Normalerweise ist ein Enkelkind nicht konkret pflichtteilsberechtigt, solange sein Elternteil – also das Kind der Erblasserin oder des Erblassers – lebt. Das Elternteil würde bei gesetzlicher Erbfolge selbst erben. Die Enkelkinder wären in dieser Situation von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

Ein Pflichtteilsverzicht erstreckt sich nach der gesetzlichen Grundregel im Zweifel auch auf die Nachkommen der verzichtenden Person. Die Vereinbarung in diesem Fall enthielt jedoch eine ausdrückliche Ausnahme: Die Kinder der verzichtenden Tochter sollten ihren Pflichtteilsanspruch nicht verlieren.

Für genau diese Konstellation enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Der OGH nahm deshalb eine planwidrige Gesetzeslücke an. Er wendete die Grundsätze des Eintritts- oder Repräsentationsrechts sinngemäß an. Das bedeutet: Für die Prüfung der konkreten Pflichtteilsberechtigung wird die verzichtende Mutter so behandelt, als wäre sie weggefallen. Ihre Kinder können dadurch an ihre Stelle treten, obwohl die Mutter tatsächlich noch lebt.

Was der OGH tatsächlich entschieden hat

Der OGH hielt die Beurteilung des Berufungsgerichts für richtig: Nachkommen eines Kindes, das auf seinen Pflichtteil verzichtet hat, können bei einem ausdrücklich nicht auf sie erstreckten Verzicht konkret pflichtteilsberechtigt sein. Das gilt auch dann, wenn das verzichtende Kind beim Tod der Erblasserin noch lebt.

Die Entscheidung ist in einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 enthalten: OGH vom 25.10.2023, 2 Ob 163/23v. Der OGH sprach der Klägerin weder einen Pflichtteil zu noch legte er dessen Höhe fest. Auch über die verlangten Auskünfte wurde noch nicht abschließend entschieden. Das Verfahren wurde vielmehr zur weiteren Prüfung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Der Streitwert betrug 4.900 Euro. Dieser Betrag ist nicht mit einem zugesprochenen Pflichtteil gleichzusetzen. Ein Pflichtteilsbetrag war im Rahmen der Stufenklage zunächst noch nicht konkret verlangt worden; ein Betrag wurde daher auch nicht zugesprochen.

Warum eine Auskunftsklage vor der Geldforderung stehen kann

Bei einer Stufenklage wird zunächst Auskunft verlangt, wenn die anspruchsberechtigte Person die Höhe ihres Anspruchs noch nicht berechnen kann. Im Erbrecht kann das etwa Schenkungen, Liegenschaften, Bankguthaben oder sonstige Vermögenswerte betreffen, die für die Pflichtteilsberechnung relevant sein können.

Eine Auskunftsstufe setzt allerdings voraus, dass die klagende Person dem Grunde nach pflichtteilsberechtigt sein kann. Genau an dieser Voraussetzung entzündete sich der Streit. Die Gerichte mussten daher zuerst klären, ob die Enkelin trotz des noch lebenden Elternteils rechtlich an dessen Stelle treten konnte.

Ein begründeter Verdacht auf verheimlichtes Vermögen kann für weitere Auskunftsansprüche ausreichen. Bloßes Schweigen oder eine einfache Weigerung, Informationen zu erteilen, genügt dafür jedoch nicht. Es müssen objektive Anhaltspunkte für ein bewusstes Verschweigen oder Verheimlichen bestehen.

Was bedeutet die Entscheidung für Familien in Wien?

Der Fall stammt aus Salzburg. Die vom OGH entwickelten Grundsätze gelten jedoch österreichweit und damit auch in Wien. Wer dort einen Pflichtteilsverzicht vereinbart oder Ansprüche nach dem Tod einer verwandten Person prüfen möchte, sollte besonders auf die genaue Formulierung zur Erstreckung auf Nachkommen achten.

Das Verlassenschaftsverfahren führt das Bezirksgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der verstorbenen Person. Die Abwicklung übernimmt ein Notar als Gerichtskommissär; bei ihm können auch Erbantrittserklärungen abgegeben werden. Streitige Pflichtteilsansprüche werden je nach Streitwert bei einem Bezirksgericht oder beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien geltend gemacht.

Wann eine genaue Prüfung besonders wichtig ist

  • Wenn Sie gerade einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren: Prüfen Sie, ob der Verzicht nur für Sie selbst gelten soll oder auch für Ihre Kinder und weitere Nachkommen. Eine ausdrückliche Ausnahme kann für die nächste Generation entscheidend sein.
  • Wenn Sie als Enkelin oder Enkel Ansprüche prüfen: Sichern Sie den Pflichtteils- oder Erbverzicht der Mutter oder des Vaters. Der genaue Wortlaut kann wichtiger sein als die bloße Bezeichnung des Vertrags.
  • Wenn Vermögen vor dem Tod übertragen wurde: Sammeln Sie Hinweise auf Schenkungen, Liegenschaften und sonstige Vermögensverschiebungen. Für eine Auskunftsstufe müssen objektive Anhaltspunkte nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Wenn mehrere Geschwister betroffen sind: Eine Abtretung von Pflichtteilsansprüchen sollte formal und inhaltlich geprüft werden. Die Klägerin hatte in diesem Verfahren auch Ansprüche ihrer Geschwister übernommen.

Da die Erblasserin im Jahr 2020 verstorben ist, war das Erbrecht nach dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 anzuwenden. Dieses gilt für Todesfälle ab dem 1. Jänner 2017. Die Entscheidung beruht daher auf der seit diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage.

Häufige Fragen zum Pflichtteilsverzicht und zu Enkelkindern

Kann ein Enkelkind Pflichtteil verlangen, wenn die Mutter noch lebt?

Grundsätzlich tritt ein Enkelkind nicht an die Stelle eines noch lebenden Elternteils. Eine andere Beurteilung kann gelten, wenn das Elternteil auf seinen Pflichtteil verzichtet hat und der Verzicht ausdrücklich nicht auf die eigenen Kinder erstreckt wurde. Nach der Entscheidung 2 Ob 163/23v kann das Enkelkind dann konkret pflichtteilsberechtigt sein.

Erstreckt sich ein Pflichtteilsverzicht automatisch auf die Kinder?

Nach der gesetzlichen Grundregel erstreckt sich ein Pflichtteilsverzicht im Zweifel auch auf die Nachkommen. Entscheidend ist aber der genaue Inhalt der Vereinbarung. Eine ausdrücklich vereinbarte Ausnahme zugunsten der Kinder kann dazu führen, dass diese trotz des Verzichts der Mutter oder des Vaters eigene Pflichtteilsansprüche prüfen lassen können.

Welches Gericht ist in Wien zuständig, wenn ich Auskunft über den Nachlass brauche?

Das Verlassenschaftsverfahren führt das Bezirksgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort der verstorbenen Person. Für die Abwicklung ist ein Notar als Gerichtskommissär zuständig. Eine streitige Pflichtteilsklage richtet sich je nach Streitwert an ein Bezirksgericht oder an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

Wurde der Enkelin in dieser Entscheidung bereits ein Pflichtteil zugesprochen?

Nein. Der OGH bestätigte nur, dass die Klage nicht schon wegen fehlender Pflichtteilsberechtigung abgewiesen werden durfte. Das Verfahren muss vor dem Erstgericht fortgesetzt werden. Über die verlangten Auskünfte und die Höhe eines allfälligen Pflichtteils wurde noch nicht abschließend entschieden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Erbrecht und Verlassenschaft

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Verlassenschaftsverfahren, bei Pflichtteilsansprüchen, Testamentsanfechtungen und bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

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