Pichler Rechtsanwalt · Erbrecht

Sicherheitsleistung bei einem Vermächtnis: OGH

Erbrechtsprozesse in Wien und in ganz Österreich.

Vermächtnis an minderjährige Enkelinnen: Wann dürfen Erbinnen eine Sicherheitsleistung leisten?

Eine E-Mail des Gerichtskommissärs kann auf eine hohe finanzielle Verpflichtung hinweisen – sie setzt aber nicht automatisch eine wirksame Frist in Gang. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu einer vermachten Eigentumswohnung im Wert von 283.000 Euro.

Eine Wohnung für die Enkelinnen – und eine Aufforderung an die Erbinnen

Die Erblasserin setzte ihre beiden Töchter als Erbinnen ein. Ihren beiden minderjährigen Enkelinnen vermachte sie eine Eigentumswohnung. Die Wohnung wurde im Verlassenschaftsverfahren mit 283.000 Euro bewertet.

Beide Töchter gaben jeweils eine bedingte Erbantrittserklärung ab. Eine bedingte Erbantrittserklärung bedeutet, dass die Haftung der Erbinnen für Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich auf den Wert des übernommenen Nachlasses begrenzt wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Der Gerichtskommissär forderte die Erbinnen per E-Mail auf, innerhalb von vier Monaten eine Sicherheit für das Vermächtnis zu leisten. Nachdem die Erbinnen dieser Aufforderung nicht nachgekommen waren, verpflichtete das Bezirksgericht Purkersdorf jede von ihnen zur Hinterlegung von 141.500 Euro.

Damit hätten die beiden Erbinnen zusammen 283.000 Euro hinterlegen müssen – also jenen Betrag, mit dem die vermachte Wohnung bewertet worden war.

Warum ein Vermächtnis vor der Einantwortung gesichert werden kann

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung, durch die eine Person einen bestimmten Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Leistung erhält, ohne Erbin oder Erbe des gesamten Nachlasses zu werden. Die beiden Enkelinnen waren daher Vermächtnisnehmerinnen; die Töchter der Erblasserin waren die Erbinnen.

Wird ein Vermächtnis zugunsten schutzberechtigter Personen – etwa minderjähriger Kinder – angeordnet und ist es noch nicht erfüllt, muss es grundsätzlich vor der Einantwortung abgesichert werden. Die Einantwortung ist der gerichtliche Vorgang, durch den die Erbinnen den Nachlass rechtlich übernehmen.

Die Sicherung soll verhindern, dass die Vermächtnisnehmerinnen am Ende zwar einen Anspruch haben, diesen aber nicht durchsetzen können. Bei einer vermachten Eigentumswohnung kann es etwa darum gehen, den Anspruch auf Übertragung des Eigentums abzusichern, solange die grundbücherliche Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist.

Eine Sicherheitsleistung muss nicht zwingend darin bestehen, dass Erbinnen Geld aus ihrem eigenen Vermögen hinterlegen. Je nach den Umständen können auch Nachlassvermögen, eine grundbücherliche Absicherung oder andere geeignete Sicherungsmittel in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass der Anspruch der Vermächtnisnehmerinnen ausreichend geschützt wird.

Was der OGH zur E-Mail des Gerichtskommissärs sagte

Der Gerichtskommissär darf eine Sicherheitsleistung grundsätzlich selbst verlangen und dafür eine Frist setzen. Eine zusätzliche Aufforderung des Verlassenschaftsgerichts ist dafür nicht zwingend notwendig.

Anders ist die Zustellung zu beurteilen. Beginnt durch eine Aufforderung eine Frist zu laufen und kann die Versäumung später zu einem vollstreckbaren gerichtlichen Auftrag führen, muss die Aufforderung nachweisbar und in der rechtlich vorgesehenen Form zugestellt werden.

Eine bloße E-Mail genügte dafür nicht. Das galt auch dann, wenn die Erbinnen die E-Mail tatsächlich erhalten hatten. Der tatsächliche Zugang konnte den Zustellmangel nicht heilen.

Der Oberste Gerichtshof hob den Auftrag zur Sicherheitsleistung daher vorerst ersatzlos auf. Das bedeutet nicht, dass keine Sicherheit zu leisten ist. Zunächst muss aber eine wirksame und nachweisbare Aufforderung durch den Gerichtskommissär oder das Gericht erfolgen. Erst wenn die darin gesetzte Frist erfolglos verstreicht, darf das Gericht die Sicherheitsleistung mit Beschluss auftragen.

Der OGH entschied dies in einer Entscheidung aus dem Jahr 2024, nämlich mit OGH vom 19.11.2024, 2 Ob 165/24i. Die Vorinstanzen waren das Bezirksgericht Purkersdorf und das Landesgericht St. Pölten als Rekursgericht in Niederösterreich.

Welche Bedeutung hat das ErbRÄG 2015?

Die Erblasserin starb im Jahr 2022. Deshalb war das seit 1. Jänner 2017 geltende Erbrecht nach dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 anzuwenden. Die ältere Rechtslage, die bei Todesfällen vor dem 1. Jänner 2017 eine Rolle spielen kann, war hier nicht maßgeblich.

Für die Entscheidung stand nicht die Frage im Mittelpunkt, ob minderjährige Vermächtnisnehmerinnen geschützt werden müssen. Das bejahte der OGH grundsätzlich. Entscheidend war vielmehr, welche Anforderungen an die Aufforderung zur Sicherheitsleistung und an deren Zustellung gestellt werden.

Wenn Sie gerade mit einer Sicherheitsleistung konfrontiert sind

Sie haben eine E-Mail vom Gerichtskommissär erhalten

Eine E-Mail sollte nicht einfach ignoriert werden. Sie kann ankündigen, dass eine Sicherheitsleistung verlangt wird oder eine formgerechte Zustellung bevorsteht. Zugleich sollte geprüft werden, ob die E-Mail selbst überhaupt eine wirksame Frist ausgelöst hat.

Sie sollen einen hohen Betrag hinterlegen

Prüfen Sie, wie der Betrag berechnet wurde und ob die Bewertung des vermachten Gegenstands nachvollziehbar ist. Bei zwei Erbinnen muss außerdem klar sein, ob jede Erbin für den gesamten Betrag oder nur für einen bestimmten Anteil einstehen soll.

Das Vermächtnis betrifft eine Wohnung oder ein Grundstück

Bei Liegenschaften kommen neben einer Geldhinterlegung auch andere Sicherungsformen in Betracht. Dazu können je nach den Umständen eine grundbücherliche Absicherung, eine Rangordnung oder eine andere geeignete Lösung gehören. Ob eine solche Form ausreicht, hängt vom konkreten Nachlass und vom Sicherungsinteresse der Vermächtnisnehmerinnen ab.

Sie sind Vermächtnisnehmerin oder vertreten ein minderjähriges Kind

Dann sollte besonders darauf geachtet werden, dass der Anspruch nicht nur im Testament genannt ist, sondern bis zur Erfüllung tatsächlich abgesichert bleibt. Die Entscheidung des OGH bestätigt, dass der Schutz minderjähriger Vermächtnisnehmerinnen ernst zu nehmen ist – zugleich müssen die Verfahrensschritte gegenüber den Erbinnen korrekt eingehalten werden.

Checkliste für Erbinnen und Vermächtnisnehmerinnen

  • Testament und allfällige Nachträge sichern.
  • Bewertung der vermachten Wohnung, Liegenschaft oder sonstigen Sache überprüfen.
  • E-Mails, Schreiben und Zustellnachweise des Gerichtskommissärs aufbewahren.
  • Prüfen, wann eine Frist tatsächlich zu laufen begonnen hat.
  • Mögliche Sicherungsmittel aus dem Nachlass feststellen.
  • Bei einer gerichtlichen Entscheidung die Berechnung, Zustellung und Begründung kontrollieren.

Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene in Wien?

Der Fall stammt nicht aus Wien, sondern aus Niederösterreich. Die vom OGH entwickelten Grundsätze gelten jedoch österreichweit und damit auch in Wien.

In Wien führt das Bezirksgericht das Verlassenschaftsverfahren, in dessen Sprengel die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Abwicklung übernimmt ein Notar als Gerichtskommissär; bei ihm werden auch Erbantrittserklärungen abgegeben.

Wenn über eine Sicherheitsleistung oder ein Vermächtnis gestritten wird, können streitige Klagen – etwa eine Pflichtteilsklage – je nach Streitwert bei einem Wiener Bezirksgericht oder beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien einzubringen sein.

Häufige Fragen zur Sicherheitsleistung bei einem Vermächtnis

Reicht eine E-Mail des Gerichtskommissärs für eine Frist zur Sicherheitsleistung?

Nach der Entscheidung des OGH reicht eine bloße E-Mail nicht aus, wenn dadurch eine rechtlich bedeutsame Frist zu laufen beginnen und später ein vollstreckbarer gerichtlicher Auftrag folgen soll. Die Aufforderung muss nachweisbar und in der vorgesehenen Form zugestellt werden. Eine tatsächlich gelesene E-Mail ersetzt diesen Zustellnachweis nicht.

Muss ich als Erbin die gesamte Summe für das Vermächtnis hinterlegen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind der Wert des Vermächtnisses, die Beteiligung mehrerer Erbinnen und die vom Gericht akzeptierte Sicherungsform. Neben einer Geldleistung können je nach den Umständen auch Nachlassvermögen oder eine grundbücherliche Sicherung in Betracht kommen.

Welches Gericht ist in Wien zuständig, wenn es Streit über ein Vermächtnis gibt?

Das Verlassenschaftsverfahren führt das Bezirksgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Für eine streitige Klage hängt die Zuständigkeit vom Streitwert ab. Zuständig kann daher ein Wiener Bezirksgericht oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien sein.

Ist das Vermächtnis gefährdet, wenn die Aufforderung zur Sicherheitsleistung unwirksam war?

Nein, die Aufhebung des gerichtlichen Auftrags bedeutet nicht, dass der Anspruch der Vermächtnisnehmerinnen entfällt. Der OGH hat lediglich verlangt, dass die Aufforderung zunächst wirksam zugestellt wird. Danach kann eine neue Frist laufen und bei deren Versäumung neuerlich ein gerichtlicher Auftrag ergehen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Fragen zu Erbschaft, Testament oder Pflichtteil?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien berät Erben, Pflichtteilsberechtigte und Menschen, die ihren Nachlass regeln möchten. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.

Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt in Wien · Erbrecht und Verlassenschaft

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzleisitz am Karlsplatz 3 in 1010 Wien. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Verlassenschaftsverfahren, bei Pflichtteilsansprüchen, Testamentsanfechtungen und bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

Adresse Karlsplatz 3, 1010 Wien
E-Mail wien@anwaltskanzlei-pichler.at
Telefon 01/513 07 00
Sicherheitsleistung bei einem Vermächtnis