Oft nicht. Die Halbierung setzt voraus, dass der fehlende Kontakt bis zum Tod angehalten hat. Haben Sie sich in den letzten Lebensjahren wieder angenähert, fällt die Kürzung — selbst wenn davor Jahrzehnte Funkstille herrschte.
Die kurze Antwort
Im Testament steht dann meist ein Satz wie: „Ich mindere den Pflichtteil meines Sohnes auf die Hälfte, weil seit Jahrzehnten kein Kontakt besteht.“ Damit ist die Sache nicht erledigt. Zwei Hürden stehen dieser Kürzung im Weg:
- Die Entfremdung muss lange gedauert haben — als Maßstab gelten rund zwanzig Jahre.
- Sie muss bis zum Tod angedauert haben.
Hinzu kommt: Hat der Verstorbene den Kontakt selbst grundlos gemieden, scheidet eine Kürzung ohnehin aus.
Der Fall
Zwei Brüder stritten. Der eine war in einem Testament, das der Vater wenige Wochen vor seinem Tod errichtet hatte, als Alleinerbe eingesetzt; darin kürzte der Vater den Pflichtteil des anderen auf die Hälfte — mit der Begründung, seit Jahrzehnten habe kein Naheverhältnis bestanden, auch wenn seit einem Jahr wieder vereinzelt Kontakt bestehe.
Der übergangene Sohn stammte aus erster Ehe. Die Eltern trennten sich, als er drei war. Danach gab es kaum, später gar keinen Kontakt. Mit achtzehn stritt er mit dem Vater über die Finanzierung seines Studiums, die dieser letztlich doch übernahm. Es blieb distanziert: Der Vater suchte auch zu den Enkelkindern keinen Kontakt und reagierte nicht, als der Sohn ihm von seiner zweiten Hochzeit schrieb. Erst als der Vater im Herbst 2021 ins Krankenhaus kam, näherten sich die beiden wieder an.
Was das Gericht gesagt hat
Der Oberste Gerichtshof entschied im Jänner 2026 gegen den Alleinerben und fasste sein Ergebnis in einem Satz zusammen: Eine Kürzung des Pflichtteils ist nur möglich, wenn das fehlende Naheverhältnis bis zum Tod andauerte.
Zum notwendigen Zeitraum verweist das Gericht auf die Materialien zur Erbrechtsreform: Von einer Entfremdung, die eine Kürzung rechtfertigt, wird man im Allgemeinen erst ausgehen können, wenn seit mindestens zwei Jahrzehnten kein familienüblicher Kontakt mehr bestand.
Den Wunsch des Erben, die kontaktlosen Jahre gegen das eine Jahr der Wiederannäherung aufzurechnen, wies der Gerichtshof ab — dafür gibt das Gesetz nichts her.
Was das für Sie heißt
- Lassen Sie eine Kürzung prüfen, statt sie hinzunehmen. Die Formulierung im Testament trägt sie nicht. Es zählt, wie das Verhältnis zuletzt tatsächlich war.
- Späte Annäherung wirkt. Krankenhausbesuche, wiederaufgenommene Telefonate, gemeinsame Feiertage im letzten Lebensjahr können die Kürzung zu Fall bringen.
- Ein paar Jahre Streit genügen nicht. Wer nach einem Zerwürfnis von fünf oder zehn Jahren gekürzt wurde, hat gute Argumente.
- Ging die Funkstille vom Verstorbenen aus, ist die Kürzung ohnehin ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Kann mich ein Elternteil ganz enterben?
Nur aus wenigen, im Gesetz genannten Gründen — und die müssen bewiesen werden. Die Kürzung auf die Hälfte ist der häufigere, aber ebenfalls voraussetzungsvolle Weg. Mehr zur Enterbung →
Wie weise ich nach, dass wir wieder Kontakt hatten?
Nachrichten, Fotos, Besuchszeiten im Krankenhaus oder Heim, Zeugen aus dem Umfeld. Sammeln Sie das, bevor Erinnerungen verblassen.
Was ist, wenn im Testament gar nichts steht?
Dann bleibt Ihr Pflichtteil ungekürzt — auch wenn Sie im Testament nicht vorkommen. Mehr zum Pflichtteil →
Fundstelle: OGH 20.01.2026, 2 Ob 2/26x (§ 776 Abs 1 ABGB) — Entscheidung im RIS