Pichler Rechtsanwalt · Erbrecht

Macht ein Fehler bei den Zeugen das Testament ungültig?

Erbrechtsprozesse in Wien und in ganz Österreich.

Nicht jeder Mangel bei den Zeugen macht ein Testament ungültig. Fehlen Geburtsdatum oder Adresse, kommt es darauf an, ob sich die Zeugen trotzdem eindeutig identifizieren lassen.

Die kurze Antwort

Wurde das Testament nicht mit der Hand des Verstorbenen geschrieben — also getippt, ausgedruckt oder von jemand anderem verfasst —, braucht es drei Zeugen. Ihre Identität muss aus der Urkunde hervorgehen, und sie müssen mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz unterschreiben, aus dem ihre Rolle als Zeuge erkennbar ist.

Ob Geburtsdatum und Adresse dabeistehen, entscheidet für sich allein aber nichts.

Der Fall

Gestritten wurde um ein Testament, das nicht handschriftlich verfasst war. Die Zeugen hatten unterschrieben, in der Urkunde fehlten aber Angaben, die in den Gesetzesmaterialien als Beispiele genannt werden: Geburtsdatum und Adresse. Daraus leiteten die Anfechtenden ab, das Testament sei ungültig.

Was das Gericht gesagt hat

Der Oberste Gerichtshof folgte dem im Februar 2026 nicht. Das Gesetz verlange nur, dass die Identität der Zeugen aus der Urkunde hervorgeht. Wann das der Fall ist, sagt es nicht — das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Fehlen die in den Materialien genannten Beispielangaben, führt das nicht automatisch zur Ungültigkeit.

Was das für Sie heißt

Das Testament in die Hand zu bekommen und Zeile für Zeile durchzugehen, ist bei nicht handgeschriebenen Testamenten fast immer der erste Schritt. Denn die Form ist hier tatsächlich der häufigste Angriffspunkt — nur eben an anderer Stelle, als viele vermuten:

  • Haben wirklich drei Zeugen unterschrieben?
  • Steht bei jeder Unterschrift ein handgeschriebener Zusatz, aus dem die Zeugeneigenschaft hervorgeht?
  • Waren die Zeugen gleichzeitig anwesend?
  • Hat der Verstorbene vor ihnen bestätigt, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält?
  • War jemand als Zeuge dabei, der selbst bedacht wird oder mit einem Bedachten nahe verwandt ist?

Pauschale Aussagen darüber, ob solche Testamente halten, führen in die Irre. Es entscheidet die Urkunde.

Häufige Fragen

Wie viele Zeugen braucht ein getipptes Testament?

Drei. Sie müssen gleichzeitig anwesend sein und jeweils mit einem eigenhändigen Zusatz unterschreiben, der ihre Rolle als Zeuge erkennen lässt.

Darf ein Erbe Zeuge sein?

Wer selbst bedacht wird oder einem Bedachten nahesteht, ist als Zeuge problematisch. Das ist einer der häufigsten Gründe, aus denen eine Verfügung kippt — und einer der ersten Punkte, die wir prüfen.

Was, wenn ein Zeuge nicht mehr auffindbar ist?

Entscheidend ist, ob sich seine Identität aus der Urkunde ergibt — nicht, ob er heute noch erreichbar ist. Mehr zur Testamentsanfechtung →

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Fundstelle: OGH 26.02.2026, 2 Ob 17/26b (§ 579 Abs 2 ABGB idF ErbRÄG 2015) — Entscheidung im RIS