Pichler Rechtsanwalt · Erbrecht

Ich habe auf den Pflichtteil verzichtet — bin ich daran gebunden?

Erbrechtsprozesse in Wien und in ganz Österreich.

Vielleicht nicht. Ein Verzicht bindet Sie nur, wenn Sie ihn als Vertrag mit dem Verstorbenen selbst geschlossen haben. Eine Erklärung gegenüber Geschwistern oder dem Erben zählt nicht. Und selbst ein wirksamer Verzicht kann später wieder aufgehoben worden sein.

Die kurze Antwort

Drei Punkte entscheiden, ob ein Verzicht Sie tatsächlich bindet:

  • Mit wem haben Sie ihn geschlossen? Nur der Vertrag mit der verstorbenen Person schließt den Pflichtteil aus.
  • Wurde er aufgehoben? Der Widerruf ist formlos möglich — auch Jahre später.
  • Was steht wirklich drin? Ein Verzicht auf das Erbrecht und ein Verzicht auf den Pflichtteil sind zwei verschiedene Dinge.

Der Fall

Ein Mann heiratete 1993 ein zweites Mal. In den beiden Jahren danach übertrug er seiner neuen Frau sein Unternehmen und schenkte ihr mehrere Liegenschaften.

Im Jahr 2000 unterschrieben seine Kinder aus erster Ehe einen Erb- und Pflichtteilsverzicht. Der Vater erklärte ihnen dabei, seine Frau wünsche sich das so — ändern könne er es jederzeit wieder.

In den letzten Jahren vor seinem Tod besserte sich das Verhältnis zu den Kindern. 2020 setzte er die Tochter als Alleinerbin ein, und zugleich wurde beim Notar festgehalten, dass der Verzicht aus dem Jahr 2000 aufgehoben ist.

Was das Gericht gesagt hat

Die Vorinstanzen werteten die Übertragungen an die zweite Ehefrau als Schenkungen, die für den Pflichtteil zählen, und verurteilten sie zur Zahlung — in Summe rund 1,4 Millionen Euro, also mehr, als der Nachlass wert war. Der Oberste Gerichtshof ließ das im Jänner 2026 stehen und bestätigte dabei drei Grundsätze:

  • Den Pflichtteil schließt nur der Vertrag mit der verstorbenen Person aus — nicht eine Erklärung gegenüber einem anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten.
  • Ein Verzicht hindert die verstorbene Person nicht, den Verzichtenden trotzdem zu bedenken. Sein Widerruf ist formlos möglich.
  • Wer übergangen wurde, soll so stehen wie ohne die Schenkung. Sie wird deshalb rechnerisch dem Nachlass wieder zugeschlagen.

Was das für Sie heißt

  • Holen Sie den Vertrag hervor, bevor Sie aufgeben. Wer damals unterschrieben hat, worauf genau verzichtet wurde und ob später etwas geändert wurde, entscheidet alles.
  • Wer im Familienkreis „ich will nichts“ gesagt hat, hat damit rechtlich nichts verloren.
  • Für die andere Seite gilt dasselbe umgekehrt: Ein Verzicht von vor zwanzig Jahren schützt Schenkungen nicht automatisch.

Häufige Fragen

Muss ein Pflichtteilsverzicht notariell sein?

Für die Wirksamkeit gelten Formvorschriften, die vom Inhalt abhängen. Lassen Sie die Urkunde prüfen, statt sich auf eine Faustregel zu verlassen.

Ich habe verzichtet, aber es wurde nie etwas ausgezahlt. Gilt der Verzicht?

Ob eine zugesagte Gegenleistung Voraussetzung war, ergibt sich aus dem Vertrag. Das ist einer der häufigsten Ansatzpunkte.

Kann mein Verzicht auch meine Kinder treffen?

Ob sich ein Verzicht auf Nachkommen erstreckt, hängt von seiner Formulierung ab und ist gesondert zu prüfen. Mehr zum Pflichtteil →

Fall prüfen lassen →

Fundstelle: OGH 20.01.2026, 2 Ob 222/25y (§§ 551, 767, 781 ABGB) — Entscheidung im RIS