Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Quote ist schnell ermittelt — der Streit entsteht bei der Frage, welcher Betrag halbiert wird. Hier finden Sie beides: die Quoten und die Rechengrößen, die in der Praxis den Ausschlag geben.
Schritt 1: Der gesetzliche Erbteil
Zuerst wird bestimmt, was Ihnen ohne Testament zugefallen wäre. Neben Kindern erhält der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner ein Drittel, die Kinder teilen sich zwei Drittel zu gleichen Teilen. Sind keine Kinder vorhanden, aber Eltern, steigt der Anteil des Ehegatten auf zwei Drittel. Mehr zur gesetzlichen Erbfolge →
Schritt 2: Halbieren
Der Pflichtteil ist die Hälfte dieses Anteils — und ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anteil an bestimmten Gegenständen.
Rechenbeispiele
Zwei Kinder, kein Ehegatte, Nachlass 400.000 €
Gesetzlicher Erbteil je Kind: 1/2 = 200.000 €. Pflichtteil je Kind: 100.000 €.
Ehegatte und zwei Kinder, Nachlass 600.000 €
Ehegatte gesetzlich 1/3 = 200.000 €, Pflichtteil 100.000 €.
Jedes Kind gesetzlich 1/3 = 200.000 €, Pflichtteil je 100.000 €.
Ein Kind, kein Ehegatte, Nachlass 300.000 €
Gesetzlicher Erbteil 1/1 = 300.000 €. Pflichtteil: 150.000 €.
Schritt 3: Die Summe, auf die gerechnet wird — hier wird gestritten
Die Quote ist unstrittig, der Betrag selten. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses im Todeszeitpunkt, erhöht um Schenkungen zu Lebzeiten, die anzurechnen sind, und vermindert um Schulden und Begräbniskosten.
Drei Positionen entscheiden in der Praxis über die Höhe:
- Liegenschaften. Nicht der Einheitswert zählt, sondern der Verkehrswert. Zwischen der Einschätzung der Erben und einem Sachverständigengutachten liegen regelmäßig sechsstellige Beträge.
- Schenkungen. Was zu Lebzeiten übertragen wurde, kann hinzugerechnet werden — bei Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte ohne zeitliche Grenze. Mehr dazu →
- Belastungen. Ein vorbehaltenes Wohn- oder Fruchtgenussrecht mindert den Wert einer übergebenen Liegenschaft. Wie stark, ist Bewertungsfrage.
Was ein Rechner nicht kann
Im Netz kursieren Pflichtteilsrechner. Sie liefern die Quote — und genau die ist der einfache Teil. Ob eine Übergabe als Schenkung zählt, mit welchem Wert sie anzusetzen ist und ob eine Pflichtteilsminderung greift, entscheidet kein Formular.
Wenn Sie eine belastbare Zahl brauchen, brauchen Sie zuerst Auskunft über den Nachlass. Diesen Anspruch haben Sie — notfalls setzen wir ihn gerichtlich durch. Mehr zum Pflichtteilsstreit →
Entscheidungen zu diesem Thema
- Haus überschrieben mit Wohnrecht — bekomme ich trotzdem meinen Pflichtteil?
Das Wohnrecht senkt den anzurechnenden Wert nicht - Wie erfahre ich, was im Nachlass ist?
Inventar verlangen, ohne selbst Erbe zu werden
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil in Österreich?
Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei zwei Kindern ohne Ehegatten sind das je ein Viertel des Nachlasses, bei Ehegatte und zwei Kindern je ein Sechstel.
Wird der Pflichtteil in Geld oder in Sachwerten geleistet?
In Geld. Pflichtteilsberechtigte werden nicht Miteigentümer der Liegenschaft, sondern haben eine Zahlungsforderung gegen die Erben.
Wann ist der Pflichtteil fällig?
Grundsätzlich ein Jahr nach dem Tod. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Erben eine Stundung erreichen, etwa wenn die sofortige Zahlung sie unbillig hart treffen würde.
Kann der Pflichtteil gemindert werden?
Ja, um die Hälfte — aber nur, wenn über sehr lange Zeit kein familienüblicher Kontakt bestand und das bis zum Tod so geblieben ist. Was der OGH dazu verlangt → Das wird häufiger behauptet als bewiesen — die Beweislast liegt bei den Erben. Fall prüfen lassen →