Die Frage wird auf zwei Arten gestellt — und hat zwei verschiedene Antworten. Geschwister der verstorbenen Person haben keinen Pflichtteil. Geschwister untereinander, also Kinder derselben Eltern, sehr wohl: Sie sind Nachkommen und damit pflichtteilsberechtigt.
Haben Geschwister einen Pflichtteil?
Nein — wenn damit die Geschwister der verstorbenen Person gemeint sind. Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Bruder und Schwester der verstorbenen Person gehören nicht dazu.
Sie können aber gesetzliche Erben werden: Hinterlässt jemand weder Kinder noch Ehegatten, erben die Eltern und an deren Stelle deren Nachkommen — also die Geschwister. Ein Testament kann sie in diesem Fall vollständig ausschließen, ohne dass ihnen ein Anspruch bliebe.
Der häufigere Fall: Streit unter Geschwistern
Meist geht es um etwas anderes: Mehrere Kinder erben nach ihren Eltern, und einer wurde bevorzugt. Typisch ist die Übergabe des Hauses an ein Kind, oft Jahre vor dem Tod, während die anderen leer ausgehen.
Hier ist die Lage klar: Alle Kinder sind pflichtteilsberechtigt, unabhängig davon, ob sie im Testament vorkommen. Und die Übergabe an das eine Kind ist nicht aus der Welt — sie wird der Berechnung hinzugerechnet.
Warum Schenkungen unter Geschwistern besonders zählen
Bei Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte gilt keine zeitliche Grenze. Wurde das Haus vor zwanzig Jahren an den Bruder übergeben, fließt sein Wert dennoch in die Berechnung ein. Wer gehört hat, nach zehn Jahren sei nichts mehr zu holen, hat deutsche Rechtslage gelesen — in Österreich gilt das nicht. Mehr zur Schenkungsanrechnung →
Was Sie konkret tun können
- Auskunft verlangen. Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, was zum Nachlass gehörte und was zu Lebzeiten übertragen wurde. Verweigern die Geschwister die Auskunft, lässt sie sich gerichtlich erzwingen.
- Grundbuch prüfen. Wann eine Liegenschaft übertragen wurde und aufgrund welchen Vertrags, ist öffentlich einsehbar. Das ist oft der Ausgangspunkt.
- Bewertung klären. Der Verkehrswert entscheidet, nicht der Übergabspreis unter Verwandten.
Wir übernehmen das, ohne dass Sie selbst mit Ihren Geschwistern verhandeln müssen. Erfahrungsgemäß entspannt das die Lage eher, als dass es sie verschärft. Mehr zum Pflichtteilsstreit →
Entscheidungen zu diesem Thema
- Haus überschrieben mit Wohnrecht — bekomme ich trotzdem meinen Pflichtteil?
Das Wohnrecht senkt den anzurechnenden Wert nicht - Übergabe gegen Leibrente: Zählt das als Schenkung?
Es zählt das Verhältnis im Zeitpunkt des Vertrags
Alle Entscheidungen im Überblick →
Häufige Fragen
Mein Bruder hat das Elternhaus bekommen. Bekomme ich etwas?
Sehr wahrscheinlich ja. Als Kind sind Sie pflichtteilsberechtigt, und die Übergabe an Ihren Bruder wird bei der Berechnung berücksichtigt — unabhängig davon, wie lange sie zurückliegt.
Zählt es, wenn ich zu Lebzeiten selbst etwas bekommen habe?
Ja. Was Sie erhalten haben, wird auf Ihren Pflichtteil angerechnet. Eine Ausbildungsfinanzierung ist dabei anders zu beurteilen als die Übergabe einer Wohnung.
Können Halbgeschwister Ansprüche stellen?
Auf den Nachlass des gemeinsamen Elternteils ja — sie sind dessen Nachkommen. Auf den Nachlass des anderen Elternteils nicht.
Muss ich meine Geschwister klagen?
Nicht zwingend. Viele Pflichtteilssachen enden mit einer Vereinbarung, gerade unter Geschwistern. Voraussetzung ist Klarheit über die Zahlen — deshalb steht die Auskunft am Anfang. Fall prüfen lassen →